Den Zugang zur Weiterbildung für Menschen mit Behinderungen verbessern

Seit dem 1. Januar 2017 ist das Weiterbildungsgesetz WeBiG in Kraft. Es gibt dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI die Möglichkeit, Leistungsvereinbarungen mit sogenannten Organisationen der Weiterbildung abzuschliessen (Art. 12 WeBiG). Ziel ist es, die Information, die Koordination und die Entwicklung in Bezug auf die Weiterbildung zu stärken (Art. 1 WeBiV). Eine der Leistungsvereinbarungen hat das SBFI mit Travail.Suisse Formation TSF abgeschlossen. Dabei liegt der Schwerpunkt beim Thema „Zugang zur Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen“.

Den ganzen Artikel lesen