Reglement über die Organisation der Schweizerischen Hochschulkonferenz (OReg-SHK) –Anhörungsantwort

Als Dachorganisation der Arbeitswelt wird Travail.Suisse im ständigen Ausschuss der Arbeitswelt präsent sein. Aus dieser Perspektive erlauben wir uns folgende Bemerkungen zum Organisationsreglement.

Artikel 8.4 / Art. 14.4 Sitzungen
Gemäss Artikel 8 und 14 erhalten die Teilnehmenden mit beratender Stimme die Sitzungsunterlagen mindestens zwei Wochen im Voraus. Diese Frist ist sehr eng berechnet. Sollen die Dachorgani-sationen der Arbeitswelt sowohl organisationsintern wie auch untereinander im Ausschuss die Unterlagen besprechen, so genügt die vorgesehene Zeit kaum. Wir schlagen deshalb eine dreiwöchige Frist vor.

Antrag: „Die Sitzungsunterlagen sind … mindestens drei Wochen im Voraus zuzustellen.“

Artikel 10 / 16 Zirkularbeschlüsse
Bei Zirkularbeschlüsse stellt sich die Frage, wie Personen mit beratender Stimme in Bezug auf The-men, die sie betreffen, ihre Meinung eingeben können. Diese Frage ist im Reglement noch zu lösen.

Artikel 25.2 Aufgaben
Gemäss diesem Artikel kann die Hochschulkonferenz den Ausschuss der Arbeitswelt administrativ unterstützen. Diese Regelung ist zu unverbindlich. Sie nimmt nicht wahr, dass die Sozialpartner aus den eigenen Ressourcen Experten für die Mitarbeit in der Hochschulkonferenz einsetzen. Sie erhalten damit zwar Einflussmöglichkeiten, bringen aber durch ihre Erfahrungen aus der Wirtschaft und den anderen Bildungsbereichen auch einen Mehrwert in die Konferenz ein. Da ist es aus Sicht von Travail.Suisse nicht mehr als selbstverständlich, dass dem Ausschuss der Arbeitswelt eine administrative Unterstützung zugestanden wird.

Antrag: „Die Geschäftsführung unterstützt die von der Hochschulkonferenz eingesetzten Ausschüs-se administrativ. Zudem kann sie Arbeitsgruppen und Kommissionen bei der Wahrung ihrer Aufga-ben administrativ unterstützen.“

Art. 31 Entschädigungen und Spesen
Die Regelungen in Art. 31 sind aus Sicht von Travail.Suisse suboptimal. Zumindest sind für bestimmte Gruppen Entschädigungen und Spesenvergütungen vorzusehen. Zu diesen Gruppen zählen si-cherlich die Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden, des Mittelbaus und der Dozierenden. Es ist nicht davon auszugehen, dass ihre Mitarbeit in den Gremien des HFKG von ihren Arbeitgebern finanziert wird. Zudem sollte mindestens die Möglichkeit bestehen, dass auch anderen Teilnehmenden, die ihre Mitarbeit nicht über ihren öffentlichen Arbeitgeber abrechnen können, eine Entschädigungen und eine Spesenvergütung zugestanden wird.

Antrag: „Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden, des Mittelbaus und der Dozierenden erhal-ten für ihre Mitarbeit in den Gremien des HFKG Entschädigungen und Spesenvergütungen. Solche können auch ausbezahlt werden an andere Teilnehmende, welche ihre Mitarbeit nicht über ihren öffentlichen Arbeitgeber abrechnen können.“

Bruno Weber-Gobet, 09.04.14