PH SRK als Chance für Menschen ohne Berufsabschluss

Kurztext für die Fachtagung „PflegehelferInnen SRK stärken“ vom 02.09.2104

Damit Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt reüssieren, wird es immer wichtiger, dass sie über einen Abschluss verfügen, der in ihrem Berufsfeld anerkannt wird. Dies kann ein Berufsbildungs- oder Weiterbildungsabschluss sein.

Für Erwachsene, die einen Berufsabschluss nachholen wollen, sieht das Berufsbildungsgesetz, verschiedene Wege vor: eine reguläre berufliche Grundbildung, eine verkürzte berufliche Grundbildung, eine direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren und eine Validierung der Bildungsleistungen. Alle diese Wege sind für Erwachsene ohne Berufsabschluss an-spruchsvoll: inhaltlich, zeitlich, finanziell und organisatorisch. Für viele Betroffene stellt sich die Frage: Wie kann ich die Arbeit, die Bildung, das Familienleben und die Finanzierung unter einen Hut bringen?

Die Ausbildung zur Pflegehelferin SRK ist keine Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz. Es ist ein Weiterbildungsabschluss, der aber im Gesundheitsbereich anerkannt und geschätzt wird. Für die Teilnehmenden an dieser Ausbildung ist insbesondere interessant, dass schon nach einer relativ kurzen Ausbildungsdauer (120 Theoriestunden, 12 Tage Praktikum) als Pflegehelferin gearbeitet werden kann. Auch die Kosten – in etwa CHF 2500.00 – sind überschaubar.

Aufgrund der kurzen Ausbildungsdauer ist es wichtig, dass Pflegehelferinnen einen regelmässigen Zugang zu internen und externen Weiterbildungen haben. Denn sie übernehmen Verpflichtungen in einem komplexen und sich entwickelnden Arbeitsfeld, ihre Arbeit ist existenziell herausfordernd, die Verantwortlichkeiten im Team sind streng geregelt und müssen ver-standen und eingehalten werden. Der Weiterbildungsabschluss PH SRK ist daher mit regelmässigen Weiterbildungen zu ergänzen. Dabei macht es Sinn, wenn die Bildungsanbieter ihre Angebote aus Qualitätsgründen und im Hinblick auf die Anrechnung von Bildungsleistungen an einen weitergehenden Abschluss koordinieren.

„Kein Abschluss ohne Anschluss!“ Dieser Grundsatz des schweizerischen Bildungssystems soll auch für den Weiterbildungsabschluss PH SRK gelten. Er soll für Interessierte die Tür öffnen zu einem Berufsbildungsabschluss wie etwa dem zur Assistentin Gesundheit, ein Be-rufsbildungsabschluss auf dem Niveau Berufsattest, der 2011 eingeführt wurde.
Der Gesundheitsbereich hat es in der Hand, ein interessantes Modell für den Berufseinstieg von Erwachsenen ohne Berufsabschluss zu entwickeln. Mit dem Weiterbildungsabschluss PH SRK existiert bereits ein niederschwelliger, schweizweit koordinierter Einstieg in eine anerkannte und nachgefragte Berufstätigkeit. Wenn es nun noch gelingt, ein koordiniertes Konzept zur Erlangung eines Berufsbildungsabschlusses zu etablieren, das die besonderen Bedürfnisse von Erwachsenen ernstnimmt, dann hat man viel erreicht. Und zwar sowohl für die Er-wachsenen ohne Berufsabschluss, die damit einen gangbaren Weg in eine interessante Tätigkeit mit Entwicklungsmöglichkeiten sehen wie auch für den Gesundheitsbereich selber, der vor allem in der Langzeitpflege und -betreuung angesichts der demografischen Entwicklung auf motivierte Arbeitnehmende auf verschiedenen Stufen angewiesen ist.

Sowohl das neue Weiterbildungsgesetz (Art. 7: Anrechnung von Bildungsleistungen an die formale Bildung) wie auch der Bericht des Bundes „Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene – Bestehende Angebote und Empfehlungen für die Weiterentwicklung“ motivieren die Branchenverbände, sich solche Konzeptüberlegungen auf nationaler Ebene zu machen.

Richtlinien des Hochschulrates für die Akkreditierung von Hochschulen

Travail.Suisse hatte die Möglichkeit, zu den „Richtlinien des Hochschulrates für die Akkreditierung von Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs“ Stellung zu nehmen. Hier unsere Antwort

Sehr geehrter Herr Bundesrat, Sehr geehrte Frau Brunelli
Gerne nimmt Travail.Suisse Stellung zu den Akkreditierungsrichtlinien. Grundsätzlich begrüssen wir den vorliegenden Entwurf. Er nimmt in überzeugender und in gestraffter Form die meisten der in Arbeitsgruppe erarbeiteten Anliegen auf. Es bleiben daher nur mehr wenige Bemerkungen anzuführen:

Art. 2
Im Artikel 2 bleibt der 3.Zyklus unerwähnt. Gemäss Bologna ist die PhD-Stufe ein Studienprogramm und ist deshalb als separater Punkt aufzuführen. Auch in Bezug auf die bildungspolitische Diskussion in der Schweiz um den PhD macht es Sinn, diese Studienstufe in die Richtlinien aufzunehmen und sie über die institutionelle Akkreditierung der Akkreditierung zu unterstellen.

Art. 14.4
Mit dem Begriff „Profil“ wird in den Akkreditierungsrichtlinien durchgehend die spezifische Prägung einer Hochschule bezeichnet. Nur in diesem Artikel wird der Begriff „Profil“ auf die Gutachtergruppe bezogen. Wir beantragen, dass hier der Begriff „Profil“ gestrichen wird und schlagen vor, dass der Artikel neu folgendermassen lautet: „Die Agentur gibt der Hochschule die Möglichkeit, Stellung zu nehmen zur Zusammensetzung der Gutachtergruppe bezüglich Funktionen und Kompetenzen, bevor sie sie einsetzt.“

Art. 14.5
Der Satz wird klarer, wenn er ergänzt wird: „Die Gutachtergruppe führt anlässlich der Vor-Ort-Visite Gespräche mit allen Gruppen der Hochschulangehörigen, die durch das Verfahren betroffen sind.“

Anhang 1: Art. 2.4
Wir schlagen vor, dass auch hier der Begriff der Hochschulangehörigen verwendet wird: „Die verschiedenen relevanten Gruppen der Hochschulen Hochschulangehörigen haben ein angemessenes Mitwirkungsrecht …“.

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen.
Mit den besten Grüssen

Bruno Weber-Gobet, Leiter Bildungspolitik Travail.Suisse

Profilbildung im Tertiärbereich stärken

Das Schweizerische Tertiärsystem ist geprägt durch unterschiedliche Profile der Tertiärbereiche. Aus meiner Sicht wird es eine wichtige Aufgabe der Hochschulkonferenz sein, mit ihren Entscheidungen die Profilbildung im Tertiärbereich zu stärken und voranzutreiben.

Zum Tertiärbereich der Schweiz gehören erstens die universitären Hochschulen. Diese teilen sich auf in Hochschulen mit einem universalen Angebot (z.B. die Universitäten Zürich oder Genf) oder in solche mit einem Schwerpunktangebot in Technik (ETH Lausanne oder Zürich) oder Wirtschaft (Universität St.Gallen). Eine zweite Gruppe bilden Fachhochschulen und pädagogische Hochschulen. Und schliesslich gehört auch die Höhere Berufsbildung zum Tertiärbereich. Sie umfasst die Höheren Fachschulen, die Berufsprüfungen und Höheren Fachprüfungen. Ihre Regelung unterliegt allerdings nicht dem Hochschulförderungs- und –koordinationsgesetz HFKG, sondern dem Berufsbildungsgesetz BBG.

Profilbildung über die Zulassungsregelungen

Eine wichtige Rolle bei der Profilierung innerhalb des Tertiärbereichs bilden die Zulassungsregelungen. Die Gesetzgebung ist diesbezüglich relativ klar: Sowohl im HFKG (Art. 23-26) wie auch im BBG (Art. 26.2) sind die entsprechenden Regelungen ausformuliert. Am meisten Unklarheiten bestehen in Bezug auf die Fachhochschulen. Genauso wie die unterschiedlichen Fachbereiche, sind auch die Zulassungen differenziert anzuschauen. Zudem bestehen bis heute Schwierigkeiten bei der Umsetzung der einjährigen Arbeitswelterfahrung für gymnasiale Maturanden, was für alle Seiten unbefriedigend ist. Insgesamt ist festzuhalten, dass die Quote der Berufsmaturand/innen bei den Studierenden an Fachhochschulen stetig steigt und nicht – wie oft angenommen – sinkt.

Akkreditierung im Dienste der Profilierung

Um die Qualität der Hochschulbildung zu fördern, sieht das HFKG eine institutionelle Akkreditierung von Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs vor (vgl. Art. 28). Die Akkreditierungsrichtlinien sollen dabei die „Besonderheiten (…) von universitären Hochschulen, Fachhochschulen, pädagogischen Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs Rechnung“ tragen (vgl. Art. 30.2). Das heisst, die Akkreditierung soll die Profilierung der verschiedenen Hochschultypen stützen und fördern. Der Hochschulrat wird bei der Genehmigung der Akkreditierungsrichtlinien darauf zu achten haben, dass er die Profilbildung der Hochschulen wirklich stärkt.

Rekrutierung von Dozierenden, die dem Profil des Hochschultypus entsprechen

Es liegt in der Autonomie der Hochschulen, ihre Dozierenden zu rekrutieren. Dabei achten sie einerseits darauf, dass die Dozierenden entsprechend qualifiziert sind (vgl. Art. 30.1a1) und andererseits wählen sie die Dozierenden gemäss dem Profil ihres Hochschultyps aus. Dies stellt aber vor allem die Fachhochschulen vor ein Problem: Sollen sie wie auch die pädagogischen Hochschulen ihr Profil behalten und stärken, so brauchen sie dringend Instrumente, um den eigenen Nachwuchs gezielt zu fördern.. Die FH-Dozierenden sollen sowohl alle Stufen eines FH-Ausbildungsganges kennen und praxisnah unterrichten wie auch wissenschafts- und anwendungsorientiert forschen können. Die Universitäten kennen zur Schaffung ihres eigenen Nachwuchses den dritten Ausbildungszyklus. Die Fachhochschulen (und pädagogischen Hochschulen) kennen dieses Möglichkeit nicht. Die Hochschulkonferenz wird gerade auf dem Hintergrund ihres Auftrages „Förderung des Profils der Hochschulen“ (vgl. Art. 3c) Lösungen präsentieren müssen, die eine sachgemässe Antwort auf das beschriebene Problem sind.

 

Weg frei für das erste eidgenössische Weiterbildungsgesetz

Communiqué

Heute hat der Nationalrat die letzten beiden Differenzen zum Ständerat bereinigt und damit den Weg frei gemacht zum ersten eidgenössischen Weiterbildungsgesetz (WeBiG). Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, ist darüber sehr erfreut. Damit wird erstmals eine koordinierte Weiterbildungspolitik auf nationaler Ebene möglich.

Besonders begrüsst Travail.Suisse die Regelungen über die Grundkompetenzen. In Zukunft hat sich der Bund gemeinsam mit den Kantonen dafür einzusetzen, dass Erwachsenen mit fehlenden Grundkompetenzen der Erwerb dieser Grundkompetenzen und deren Erhalt ermöglicht wird (vgl. Art. 14 WeBiG). Die Grundkompetenzen sind eine wichtige Voraussetzung für die berufliche Nachholbildung Erwachsener und die Beteiligung weiterbildungsferner Personen an der Weiterbildung. Für die Zukunft wichtig ist auch, dass das Gesetz Bund und Kantone zur Koordination ihrer Aktivitäten im Weiterbildungsbereich auffordert (vgl. Art. 4d). „Dank den koordinierten Aktivitäten können Zielgruppen erreicht werden, die bisher nicht in den Genuss von Weiterbildung gekommen sind“, ist Bruno Weber-Gobet, Leiter Bildungspolitik bei Travail.Suisse, überzeugt.

Die berufsorientierte Weiterbildung gehört in den NQR-CH-BB

Auf den 1. Oktober 2014 soll die Verordnung über den NQR-CH-BB in Kraft treten. Das ist ein wichtiger Schritt für die Berufsbildung. Die Berufsbildungen in der Schweiz sollen mit Bildungen aus dem europäischen Raum vergleichbar werden. Nach meinem Wissen wird diese Einordnung der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildungen ermöglicht, nicht aber der berufsorientierten Weiterbildung. Aus meiner Sicht wird damit eine Chance verpasst.

Es ist daher auch der berufsorientierten Weiterbildung im NQR-CH-BB Raum zu geben. Ich schlage vor, dass folgende Formulierung in die Verordnung aufgenommen wird:
„Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation kann unter bestimmten Bedingungen berufsorientierte Weiterbildungen in den NQR-CH-BB aufnehmen.“
Diese Formulierung zeigt auf, dass die Aufnahme der berufsorientierten Weiterbildung in den NQR-CH-BB nur unter sehr engen Bedingungen möglich werden soll. Aber wenn sich im europäischen Kontext für eine Ausbildung ein Bedarf zeigt, so soll diese Möglichkeit zumindest bestehen. Die schweizerische Weiterbildung soll nicht schlechter gestellt sein als die ausländische.

Es gibt Situationen, wo ausländische Branchenverbände in Delegation des Staates ihre „Weiterbildungen“ als formale Angebote anbieten und dementsprechend im NQR ausweisen. Diese Möglichkeit der Delegation besteht in der Schweiz nicht. Entsprechend sollten wir in diesen Situationen Weiterbildungen (=nonformale Angebote) von schweizerischen Branchenverbänden mit „Weiterbildungen“ von ausländischen Branchenverbänden (=formale Angebote) über den NQR vergleichbar machen. Es wäre schade, wenn wir diese Chance des NQR nicht packen würden.

Es ist klar, dass diese Arbeit nicht die dringendste ist, sondern dass zuerst die Einstufungen der beruflichen Grundbildungen und der höheren Berufsbildungen vorgenommen werden müssen. Aber wenn wir die berufsorientierte Weiterbildung nicht jetzt in den NQR-CH-BB aufnehmen, dann fehlen in wichtigen Momenten die legalen Grundlagen, um tätig werden zu können. Mit der engen Formulierung des Verordnungstextes behält das Staatssekretariat die Führung, verschliesst aber zugleich nicht die Türen, um in sinnvollen Situationen zugunsten der Schweizerischen Berufsbildung und der Schweizerischen Berufsleute reagieren zu können.

Kurzansprache zur Verabschiedung von Hanspeter Ruggli als Präsident der Konferenz der höheren Fachschulen

Lieber Hanspeter, liebe Anwesende

Es freut mich sehr, dass ich zu der Verabschiedung von dir, Hanspeter, ein paar Worte sagen darf.
Ich werde dabei aus politischer Sicht die Sache angehen.
Und das hat seinen guten Grund: Die Konferenz HF ist ja vor allem eine politische Organisation.
Sie hat die Aufgabe, die Interessen der Höheren Fachschulen auf nationaler Ebene in der Politik zu vertreten, das heisst dort anwesend zu sein, wo politische Entscheidungen vorbereitet, getroffen oder umgesetzt werden.

Ich habe dich zu einer Zeit kennengelernt, als die Höheren Fachschulen auf dem politischen Parkett kaum präsent waren und darum auch übersehen oder sogar übergangen wurden.
Das hat dich geärgert und dich zum Handeln bewegt.
Du warst damals Präsident der SDKTS, der Schweizerischen Direktorenkonferenz der Technikerschulen.
Du merktest: Es muss etwas geändert werden!

Doch wie macht man das?

Drei Dinge braucht der Politiker.
Erstens ein starker Wille, der starke Wille, etwas zu bewegen.
Zweitens Wissen, das Wissen, wie man politisch etwas verändert.
Drittens die Fähigkeit, soziale Netze zu knüpfen.

Den Willen hast du besessen.
Du wolltest dir nicht mehr alles bieten lassen.
Dieser Wille hat dich sogar zu einem offiziellen Gespräch mit Bundesrat Deiss geführt.

Das politische Wissen hast du dir angeeignet.
Als Person aus dem Bildungsbereich wusstest du: Man kann nicht immer alles selber wissen.
Manchmal ist es gut, eine Weiterbildung zu besuchen und sich neue Kompetenzen anzueignen.
So hast du mit deinem Vorstand von der SDKTS zusammen einen Workshop zum Thema „Wie funktioniert die Schweizer Politik?“ besucht und dich in die Kunst der Politik einführen lassen.

Was den dritten Punkt betrifft, die Fähigkeit, soziale Netze zu knüpfen, so gehört diese Fähigkeit zu deinen grossen Stärken.
Da musstest du nichts mehr lernen.
In diesem Bereich können wir von dir lernen.

Nun konnte es also losgehen:

Du wusstest: Man braucht Mitglieder. Also hast du angefangen, die anderen HF-Bereiche für deine Ideen zu gewinnen. Und wie wir wissen mit grossem Erfolg.

Du wusstest: Man braucht Geld. Du hast es geschafft, Projektgelder für den Aufbau der Konferenz vom damaligen BBT zu erhalten.
Und du hast es auch jedes Mal in der Delegiertenversammlung hingekriegt, die notwendige Erhöhung der Mitgliederbeiträge zu erhalten.

Du wusstest: Man braucht Positionen. Du hast die richtigen Leute eingesetzt, ein Grundlagenpapier zu erarbeiten.
Denn ohne Positionen geht in der Politik gar nichts.
Es nützt nichts, sich Zugang zur Politik zu beschaffen, wenn man keine Anliegen hat.

Du wusstest: Man braucht ein Beziehungsnetz. Also hast du die wichtigen Leute und Organisationen besucht und ihnen die Anliegen der Höheren Fachschulen nähergebracht.

Du wusstest: Man braucht Mitstreiter, ein Team von Leuten, die mitdenken, mittun, Ideen einbringen, Aufgaben übernehmen, kritisieren, warnen, motivieren etc.
Und ein solches Team hattest du in den letzten Jahren, angefangen bei der Generalsekretärin und dem Direktionskomitee.

Durch all diese Arbeit ist eine Organisation entstanden, die heute anerkannt ist, die man nach ihrer Meinung fragt, die Einsitz in Kommissionen und Arbeitsgruppen hat und fähig ist, eigenständige und beachtete Positionen einzubringen.

Dafür kann ich dir nur gratulieren und meine Bewunderung aussprechen.

Nun trittst du als Präsident zurück.
Die Arbeit für deine Nachfolgerin wird nicht ausgehen. Obwohl die Höhere Berufsbildung zu einem prioritären Thema der Bildungspolitik geworden ist, ist noch nicht alles im Lot.
Man muss dranbleiben und Durchhaltewillen zeigen.

Du hast die Latte für deine Nachfolgerin hoch gelegt. Das ist gut so.
Denn die Höheren Fachschulen verdienen es, dass sie eine starke Interessenvertretung haben.

Ich danke dir – im Namen aller – für dein Engagement, gratuliere dir für deine Erfolge, wünsche dir noch viele gute Jahre und ganz persönlich danke ich dir für die vielen guten Gespräche, die wir miteinander führen konnten.
Alles Gute!

Bruno Weber-Gobet, 05.06.2014

 

Blick auf das gesamte Bildungssystem stärken

Je zwei Vertretungen der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite werden beratend und mit Antragsrecht an den Sitzungen der Hochschulkonferenz teilnehmen können. Gemäss aktuellem Stand wird Travail.Suisse einen der beiden Sitze der Arbeitnehmendenseite besetzen. Folgende Punkte stehen dabei im Vordergrund:

Blick auf das gesamte Bildungssystem stärken

Die Schweiz verfügt heute über ein gut funktionierendes Bildungssystem basierend auf zwei Wegen: Den allgemeinbildenden-akademischen und den berufsbezogenen Bildungsweg. Gemeinsam bilden sie eine der Stärken der Schweiz. Bei Entscheidungen in der Hochschulkonferenz wird es daher sowohl um die Frage gehen, ob die Entscheidung die Hochschulen stärkt, als auch darum, ob die Entscheidung das Bildungssystem als Gesamtheit stützt. Da Travail.Suisse auch im Nichthochschulbereich politisch tätig ist, wird es eine der Hauptaufgaben in der Hochschulkonferenz sein, immer wieder den Blick auf das gesamte Bildungssystem zu richten.

Starke Profilierungen unter den Hochschulen sind nötig

Das Hochschulförderungs- und –koordinationsgesetz HFKG unterscheidet zwischen zwei Hochschultypen: den universitären Hochschulen einerseits und den Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen andererseits. Die universitären Hochschulen kümmern sich traditionell um die wissenschaftliche Lehre und die Grundlagenforschung. Dank einer langen Geschichte können sie ihre Arbeit auf etablierten Grundlagen wahrnehmen. Im Gegensatz dazu sind zwar auch die noch jungen Fachhochschulen in den Wissenschaftsbetrieb eingebunden, sie haben jedoch eine praxisorientierte Ausbildung und angewandte Forschung anzubieten und die Studierenden auf eine Berufsausübung vorzubereiten. Für Travail.Suisse ist wichtig, dass sich im Grundsatz diese Typologisierung nicht verliert, sondern sowohl bei den Zulassungsbedingungen, den Akkreditierungsverfahren wie auch bei den Anstellungsregeln der Dozierenden starke Beachtung findet.

Ein durchlässiges System ist attraktiv

Aus der Sicht der Studierenden ist es vor allem wichtig, dass das Hochschulsystem, wie auch das Tertiärsystem als Ganzes, eine „ehrliche“ Durchlässigkeit garantiert. Es muss so ausgestaltet sein, dass ohne unnötige Hürden und ohne Privilegienwirtschaft Spurwechsel möglich sind, sei dies in Bezug auf den Bachelor, den Master oder den PhD. Talentierte und motivierte Personen sollen nicht am System scheitern.

Travail.Suisse setzt sich für good governance ein

Für Travail.Suisse hängt die Entwicklung der Hochschulen stark von der zukünftigen „Governance“ der einzelnen Hochschulen ab. Es muss verhindert werden, dass die Hochschulen immer mehr zu Unternehmen werden, in denen die Administration die Oberhand gewinnt und immer mehr Geld für ihre Belange abzweigt. Vielmehr sind die Hochschulangehörigen verstärkt in die Entscheidungsprozesse miteinzubeziehen. Travail.Suisse setzt sich dafür ein, dass sich die Akkreditierungfür eine „good governance à la Hochschule“ und nicht für eine „good governance à la Unternehmen“ einsetzt.

Bruno Weber-Gobet, 23.04.14

 

Vorentwurf zum Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe: Vernehmlassung

Gerne nehmen wir Stellung zum Vorentwurf zum Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe. Als positiv in diesem Entwurf nehmen wir insbesondere folgende Punkte wahr:

  • Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Fachschule Pflege werden in Bezug auf die selbständige Berufsausübung gleich behandelt wie die AbsolventInnen und Absolventen einer Fachhochschule. Diese Regelung ist sowohl sachgerecht wie auch notwendig und sinnvoll.
  • Mit dem Gesundheitsberufegesetz erhalten die Bachelorstudiengänge der vom Gesetz definierten Gesundheitsberufe an Fachhochschulen ein klares Profil. Dies ermöglicht einen schon lange notwendigen Fortschritt in Bezug auf diese Bildungsstufe.
  • Das Gesundheitsberufegesetz schliesst die Lücke, welche durch das Wegfallen des Fachhochschulgesetzes entsteht und ergänzt durch die Programmakkreditierung das Hochschulförderungs- und –koordinationsgesetz HFKG, das primär eine Systemakkreditierung vorsieht.

Wir möchten allerdings auch auf ein Problem hinweisen, welches wir mit dem Gesetz haben:
Der Titel des Gesetzes bringt Verwirrung. Das haben wir in verschiedenen Gesprächen mit Personen aus dem Gesundheitswesen gespürt. Der Titel verspricht mehr als er hält. Das Gesetz regelt nicht alle Gesundheitsberufe und nicht alle Stufen. Es ist daher allenfalls ein Bundesgesetz über einen Teil der Gesundheitsberufe. Für diesen Teil ist das Gesetz in Ordnung und ein Fortschritt. Nach unserer Meinung braucht das Gesetz aber folgende Ergänzungen:

  • Im Artikel 2 braucht es einen Zusatz, der folgenden Wortlaut haben kann: „Der Bundesrat kann weitere Berufe im Bereich des Gesundheitswesens, deren Ausbildung auf Tertiärstufe stattfindet, als Gesundheitsberufe nach diesem Gesetz bezeichnen und diesem Gesetz unterstellen.“ Mit einem solchen Zusatz macht das Gesetz deutlich, dass es sich bei den im Artikel 2 erwähnten Berufen nicht um eine abschliessende Liste von tertiären Gesundheitsberufen handelt und dass zur Sicherung der Gesundheitsversorgung und deren Qualität weitere Gesundheitsberufe dem Gesetz unterstellt werden können und müssen.
  • In ähnlichem Sinn ist es auch nötig, dass nicht nur die Bachelorstufe, sondern auch die Masterstufe ins Gesetz aufgenommen wird. Dies schafft eine bessere Transparenz in Bezug auf die Kompetenzen der verschiedenen Stufen. Dies ist gerade im Hinblick auf eine gut funktionierende Zusammenarbeit im Gesundheitswesen wichtig. Zudem kann durch die Programmakkreditierung, die auch für die Masterstudiengänge vorzusehen ist, die Qualitätssicherung verbessert werden.
  • Ein besonderes Anliegen haben wir in Bezug auf die Logopädie. Die Logopädinnen und Logopäden werden auf dem Tertiärniveau ausgebildet und sind mit denen im GesBG aufgeführten Berufe vergleichbar. Die Situation der Logopädie ist aber oft unklar, was die Ausbildung und die Berufsausübung betrifft. Eine Einbindung in das GesBG könnte zu einer Vereinheitlichung der Ausbildung und der Berufsausübung sowie zur Verbesserung der Qualität führen. Wir beantragen daher eine Aufnahme der Logopädie in das GesBG.
  • Was die Frage nach einem Schweiz weiten Register für die vom Gesetz geregelten Gesundheitsberufe angeht, so unterstütz Travail.Suisse ein Register, das ausschliesslich auf Stufe Bund geführt wird. Eine solche Regelung nimmt die Mobilität der Mitarbeitenden im Gesundheitswesen ernst. Die Regelung soll insbesondere auch eine angemessene Weiterbildungspflicht vorsehen, die garan-tiert, dass einmal erworbene Kompetenzen laufend aktualisiert werden, gemäss den fachlichen und wissenschaftlichen Entwicklungen.

Bruno Weber-Gobet, 11.04.14

Reglement über die Organisation der Schweizerischen Hochschulkonferenz (OReg-SHK) –Anhörungsantwort

Als Dachorganisation der Arbeitswelt wird Travail.Suisse im ständigen Ausschuss der Arbeitswelt präsent sein. Aus dieser Perspektive erlauben wir uns folgende Bemerkungen zum Organisationsreglement.

Artikel 8.4 / Art. 14.4 Sitzungen
Gemäss Artikel 8 und 14 erhalten die Teilnehmenden mit beratender Stimme die Sitzungsunterlagen mindestens zwei Wochen im Voraus. Diese Frist ist sehr eng berechnet. Sollen die Dachorgani-sationen der Arbeitswelt sowohl organisationsintern wie auch untereinander im Ausschuss die Unterlagen besprechen, so genügt die vorgesehene Zeit kaum. Wir schlagen deshalb eine dreiwöchige Frist vor.

Antrag: „Die Sitzungsunterlagen sind … mindestens drei Wochen im Voraus zuzustellen.“

Artikel 10 / 16 Zirkularbeschlüsse
Bei Zirkularbeschlüsse stellt sich die Frage, wie Personen mit beratender Stimme in Bezug auf The-men, die sie betreffen, ihre Meinung eingeben können. Diese Frage ist im Reglement noch zu lösen.

Artikel 25.2 Aufgaben
Gemäss diesem Artikel kann die Hochschulkonferenz den Ausschuss der Arbeitswelt administrativ unterstützen. Diese Regelung ist zu unverbindlich. Sie nimmt nicht wahr, dass die Sozialpartner aus den eigenen Ressourcen Experten für die Mitarbeit in der Hochschulkonferenz einsetzen. Sie erhalten damit zwar Einflussmöglichkeiten, bringen aber durch ihre Erfahrungen aus der Wirtschaft und den anderen Bildungsbereichen auch einen Mehrwert in die Konferenz ein. Da ist es aus Sicht von Travail.Suisse nicht mehr als selbstverständlich, dass dem Ausschuss der Arbeitswelt eine administrative Unterstützung zugestanden wird.

Antrag: „Die Geschäftsführung unterstützt die von der Hochschulkonferenz eingesetzten Ausschüs-se administrativ. Zudem kann sie Arbeitsgruppen und Kommissionen bei der Wahrung ihrer Aufga-ben administrativ unterstützen.“

Art. 31 Entschädigungen und Spesen
Die Regelungen in Art. 31 sind aus Sicht von Travail.Suisse suboptimal. Zumindest sind für bestimmte Gruppen Entschädigungen und Spesenvergütungen vorzusehen. Zu diesen Gruppen zählen si-cherlich die Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden, des Mittelbaus und der Dozierenden. Es ist nicht davon auszugehen, dass ihre Mitarbeit in den Gremien des HFKG von ihren Arbeitgebern finanziert wird. Zudem sollte mindestens die Möglichkeit bestehen, dass auch anderen Teilnehmenden, die ihre Mitarbeit nicht über ihren öffentlichen Arbeitgeber abrechnen können, eine Entschädigungen und eine Spesenvergütung zugestanden wird.

Antrag: „Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden, des Mittelbaus und der Dozierenden erhal-ten für ihre Mitarbeit in den Gremien des HFKG Entschädigungen und Spesenvergütungen. Solche können auch ausbezahlt werden an andere Teilnehmende, welche ihre Mitarbeit nicht über ihren öffentlichen Arbeitgeber abrechnen können.“

Bruno Weber-Gobet, 09.04.14

 

 

HFSV: 2014 werden folgenschwere Finanzentscheidungen getroffen

Am 1. Januar 2014 tritt die „Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der Höheren Fachschulen“ (HFSV) in Kraft. Die Vereinbarungskantone werden auf der Grundlage der HFSV wichtige Finanzentscheidungen zu treffen haben. Für Travail.Suisse ist klar: Wenn die Kantone nur aufs Sparen fokussieren, so werden sie einen wichtigen tertiären Bildungsbereich schwächen.

12 Kantone sowie das Fürstentum Liechtenstein haben bisher die „Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der Höheren Fachschulen“ (HFSV) unterzeichnet[i]. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass die HFSV aufs neue Jahr in Kraft treten kann. Die Regeln der interkantonalen Finanzierung der Studiengänge der Höheren Fachschulen sind über die HFSV klar und deutlich definiert. Die Höhe der Beiträge ist hingegen noch nicht bis ins letzte Detail geregelt. Die Vereinbarungskantone werden die entsprechenden Entscheidungen in den nächsten Monaten zu treffen haben. Das wird eine schwierige Aufgabe sein, weil verschiedene Interessen in ein komplexes Gleichgewicht gebracht werden müssen.

Die Sicht der Höheren Fachschulen

Das erste Interesse der Höheren Fachschulen (HF) ist es, dass die Beiträge an die HF-Bildungsgänge auf realistischen Annahmen basieren. Gemäss HFSV[ii] sollen die interkantonalen Beiträge 50% der ermittelten durchschnittlichen Kosten betragen. Dazu braucht es ein Kostenerhebungsmodell, das die Realität optimal abbildet. Ist das Kostenerhebungsmodell fehlerhaft, so entsprechen auch die Beiträge nicht dem im Gesetz definierten Ziel. Den Schulen fehlen dann die ihnen in der HFSV zugesicherten Beiträge. Dies kann – wie noch auszuführen ist – zu problematischen Folgen führen. Zu fehlerhaften Beiträgen kann es kommen, wenn das Kostenerhebungsmodell nicht auf Vollkosten basiert, es die didaktisch-methodischen Eigenheiten eines Studiengangs wie zum Beispiel die Arbeit in Labors und in Kleingruppen nicht erfasst, oder es die Kosten für die Entwicklung eines Studiengangs nicht oder nur ungenügend berücksichtigt.

Die Sicht der Wohnsitzkantone der Studierenden

Die HFSV definiert, wie viel die Wohnsitzkantone der Studierenden den Trägerschaften der Bildungsgänge der Höheren Fachschulen zu bezahlen haben. Angesichts der schwierigen Finanzsituation der Kantone ist es nachvollziehbar, wenn sie auf tiefe interkantonale Beiträge schielen. Die Finanz- und Erziehungsdirektoren der Kantone müssen ja nicht nur die Beiträge an die HFSV vor dem Parlament vertreten, sondern auch für gewichtige Anliegen aus anderen Bereichen einstehen. Ihnen kommt es entgegen, wenn die Kosten der HFSV tief gehalten werden können. Allerdings müssen sie sich fragen, ob sich der kurzfristige Gewinn auch längerfristig auszahlt. Denn das System der Höheren Fachschulen ist im Vergleich zu den Fachhochschulen ein günstiges System. Die Kantone müssen daher darauf achten, dass die HF für die Studierenden attraktiv bleibt. Dazu gehören auch bezahlbare Studiengebühren.

Die Sicht der Standortkantone der Höheren Fachschulen

Unter dem Regime der neuen HFSV wird es in allen Standortkantonen zu Verhandlungen zwischen ihnen und den im Kanton ansässigen Schulen kommen. In diesen Verhandlungen werden die Vergütungen des Standortkantons gegenüber den einzelnen Schulen festgelegt. Bei diesen Verhandlungen können zwar die interkantonalen Beiträge der HFSV eine gewisse Rolle spielen. Aber letztlich muss jeder Standortkanton mit den mandatierten Höheren Fachschulen aushandeln, wie hoch der Beitrag des Standortkantons an die Schulen sein soll. Grundsätzlich sollten diese Beiträge pro Studentin/pro Student um einiges höher sein als die interkantonalen Beiträge. Denn ein Standortkanton kann von der Schule auf seinem Kantonsgebiet profitieren. Sie bringt ihm einen Standortvorteil[iii]. Sie schafft im Standortkanton z.B. Arbeitsplätze, tritt als Einkäuferin auf, zahlt Steuern, erhöht die Standortattraktivität und trägt Knowhow in eine Region. Man darf daher von den Standortkantonen ohne weiteres erwarten, dass ihre Beiträge an die Schulen höher sind als die interkantonalen Beiträge nach HFSV.

Die Sicht der Studierenden

Studierende haben ein Interesse an tiefen Studiengebühren. An Hochschulen betragen die Schulkosten bis zum Bachelorabschluss zwischen 4‘500 bis 5‘000 CHF. An Höheren Fachschulen sind sie etwa 3 bis 4x höher. Je höher die Studiengebühren ausfallen, umso weniger ist die Höhere Fachschule konkurrenzfähig zu den Hochschulen. Es braucht deshalb eine Politik der Studiengebühren im Zusammenhang mit den Höheren Fachschulen. Sie muss erreichen, dass die Höheren Fachschulen ihre Konkurrenzfähigkeit zu den Hochschulen behalten oder gar verbessern und dass keine interessierten und fähigen Personen aufgrund der Kosten auf eine Ausbildung verzichten müssen. Grundsätzlich geht es aus Sicht der Studierenden darum, dass einerseits die Studiengebühren durch die jungen Berufsleute ohne grösseren Probleme gestemmt werden können und andererseits die Bildungsrendite der Höheren Fachschulen grösser ist als diejenige der Hochschulen. Dann sind die Höheren Fachschulen attraktiv. Für die Wohnort- und Standortkantone heisst es, dass Sparen noch keine Politik definiert. Und für die Wirtschaft und die Betriebe bedeutet es, dass ihre Unterstützung der Studierenden mithilft, die Attraktivität der Höheren Fachschulen zu verbessern.

Die Sicht des Arbeitsmarktes

Damit die höheren Fachschulen eine Zukunft haben, müssen sie sich inhaltlich und qualitativ entwickeln. Nur dann behalten diese Ausbildungen und Abschlüsse auf dem Arbeitsmarkt ihren Wert. Im Kontext der Qualität und der Entwicklung spielen sicherlich die Dozierendenbildung und -weiterbildung, die Anerkennungsverfahren, aber auch die Berufsfelddidaktik eine wichtige Rolle. All das kostet Geld. Es sind Bereiche, bei denen unter Druck gespart wird, wie zum Beispiel: Es werden mehr Dozierende mit kleinen Pensen angestellt; die Berufsfelddidaktik wird zugunsten von günstigeren Lehr- und Lernformen ausgehebelt; die Dozierendenbildung und –weiterbildung wird nach unten gefahren. Wenn die Kosten hingegen den Studierenden übertragen werden, so erhöhen sich die Studiengebühren. Auch diesbezüglich zeigt sich, dass die Kantone mit ihren Finanzentscheidungen im Rahmen der HFSV wichtige Weichen für die Attraktivität und die Qualität der Bildungsgänge der Höheren Fachschulen stellen müssen.

Bruno Weber-Gobet, Leiter Bildungspolitik, Travail.Suisse, 25.11.13

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[ii] Art. 6 Höhe der Beiträge.
1 Die Beiträge werden je Bildungsgang differenziert nach Vollzeit- und Teilzeitausbildung in Form von Semesterpauschalen pro Studierende beziehungsweise Studierenden festgelegt.
2 Für die Festlegung der Höhe der Pauschalbeiträge gemäss Absatz 1 gelten folgende Grundsätze:
a. Ermittlung der durchschnittlichen gewichteten Ausbildungskosten (Bruttobildungskosten) pro Bildungsgang und Studierende beziehungsweise Studierenden nach Massgabe der Ausbildungsdauer (Anzahl Semester), der Anzahl anrechenbarer Lektionen und der durchschnittlichen Klassengrösse, wobei die Konferenz der Vereinbarungskantone die maximale Anzahl anrechenbarer Lektionen und die minimale Referenzklassengrösse festlegt;
b. die Beiträge decken 50 Prozent der gemäss litera a ermittelten durchschnittlichen Kosten.

[iii] Zentralschweizer Regierungskonferenz, Grundlagenpapier über die Abgeltung von Standortvorteilen; zuhanden der Kantonsregierungen verabschiedet durch die ZFDK, Solothurn, 13. Mai 2005; https://www.zrk.ch/dms/dokument/dokument_datei_id_307_rnd6822.pdf