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Herausforderung Berufsbildung (II)

Wohin soll sich die Berufsbildung entwickeln? Welches sind die relevanten Fragen, auf welche die Berufsbildung Antworten finden muss? Im letzten Mediendienst vom 6. Juni 2016 von Travail.Suisse, dem unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, wurden fünf Themenfelder skizziert, die im Rahmen der Vision Berufsbildung 2030 diskutiert werden müssen (https://bit.ly/1XniJ7O). Heute soll diese Liste mit weiteren fünf Fragestellungen ergänzt werden.

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Verordnung zur Weiterbildung: Die wichtige Frage der nationalen Koordination ist nicht gelöst

Am 2. Oktober 2015 endete die Vernehmlassungsfrist zur Verordnung zum Weiterbildungsgesetz. Aus Sicht von Travail.Suisse, dem unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, werden mit dieser Verordnung wichtige Weichenstellungen für die Entwicklung der Weiterbildung in der Schweiz vorgenommen. Allerdings hängt die Umsetzung des Weiterbildungsgesetzes nicht nur von der Verordnung selber, sondern auch von den vorhandenen finanziellen Mitteln ab, die im nächsten Jahr im Rahmen der BFI-Botschaft für die Jahre 2017 bis 2020 vom Parlament definiert werden. Angesichts des herrschenden Spardrucks ist zu befürchten, dass es die Weiterbildung schwer haben wird.

Das Weiterbildungsgesetz (WeBiG) hat das Globalziel, die Weiterbildung als Teil des lebenslangen Lernens im Bildungsraum Schweiz zu stärken und den Erwerb und den Erhalt der Grundkompetenzen Erwachsener zu fördern. Die vorliegende Verordnung (WeBiV) weist grundsätzlich in die richtige Richtung.

Die seit Jahrzehnten geübte Praxis, dass gesamtschweizerische Organisationen der Weiterbildung für ihre übergeordnete Leistung für die Weiterbildung vom Bund unterstützt werden, findet nun in einer Verordnung ihre klarere Regelung. Das ist zu begrüssen. Zu unterstützen ist insbesondere die Neuerung, dass sich Finanzhilfen nach der Dauer einer BFI-Periode richten (Art. 3.3 WeBiV). Das schafft mehr Sicherheit für die Organisation der Weiterbildung und mehr Transparenz und Synergiemöglichkeiten unter den verschiedenen Organisationen der Weiterbildung (Art.4.4 (WeBiV).

Auch die Regelungen bzgl. dem Erwerb und dem Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener sind unterstützungswürdig. Vor allem die Erarbeitung von strategischen Zielen, die alle vier Jahre überprüft werden, bildet eine gute Basis für die Entwicklung dieses Bildungsbereiches (Art. 8 WeBiV). Allerdings wird zu einseitig auf die Umsetzung durch die Kantone gesetzt. Gerade wenn auf der Ebene von Branchen gesamtschweizerische Projekte ins Auge gefasst werden oder die strategischen Ziele nahelegen, dass der Bund eine nationale Kampagne fahren soll, fehlen die entsprechenden Möglichkeiten in der Verordnung. Hier muss die Verordnung nachgebessert werden.

Umsetzung muss vom Bund koordinert werden

Ganz problematisch ist, dass sich der Bund in dieser Verordnung der Frage entzieht, wie die Grundsätze des Weiterbildungsgesetzes (Art. 5-9 WeBiG) in den Dutzenden von Spezialgesetzen koordiniert umgesetzt werden sollen. Dazu braucht es unbedingt ein Koordinationsorgan zwischen Bund und Kantonen, in dem auch die Organisationen der Arbeitswelt und die Organisationen der Weiterbildung mit beratender Stimme Einsitz haben sollen. Ohne ein solches Organ schafft das neue Gesetz kaum einen Mehrwert für die Teilnehmenden. Das neue Gesetz sollte aber gerade im Hinblick auf die Transparenz, die Qualität und die Vereinfachung der Anerkennung von non-formalen Bildungsleistungen an das formale Bildungssystem Vorteile gegenüber der heutigen Situation schaffen. Das verlangt aber, dass insbesondere Art. 6 WeBiG nicht in jedem Spezialgesetz und nicht in jedem Kanton unterschiedlich umgesetzt wird.

Schafft der Bund kein Organ, dass die Ziele nach Art. 4 WeBiG konkretisiert und die Umsetzung der Art. 5-9 WeBiG koordiniert, bleibt das Weiterbildungsgesetz auf weite Strecken toter Buchstabe. Wenn dann noch das Parlament in diesem Bereich spart, wird das neue Weiterbildungsgesetz keine Hilfe sein bei der Bewältigung der demografischen Herausforderung und des Fachkräftemangels.

Vernehmlassung WeBiV Travail.Suisse

Ausländische Lehrlinge: Auf komplexe Fragen gibt es keine einfachen Antworten

Jugendliche aus der EU sollen in der Schweiz vermehrt eine Lehre machen können[i]. Ob die Umsetzung dieser Idee gefördert werden soll, darüber möchte der Bundesrat mit den Verbundpartnern der Berufsbildung eine Diskussion führen. Travail.Suisse begrüsst die gemeinsame Erörterung dieser Frage, möchte aber hier schon darauf hinweisen, dass sich dahinter eine komplexe Frage auftut, die nicht mit einfachen Antworten beantwortet werden kann.

Eine Bemerkung vorweg: Es gibt heute schon Jugendliche aus der EU, die in der Schweiz eine Lehre absolvieren. Vor allem in Grenzregionen (z.B. in der Region Basel) ist dies der Fall. Probleme gibt es diesbezüglich eigentlich keine. Höchstens stellt sich in bestimmten Berufen die Frage, ob die deutschen Lehrlinge genügend Französisch können und die französischen Lehrlinge genügend Deutschkenntnisse haben. Weitere Probleme gibt es keine.
Das, was der Bundesrat diskutieren möchte, geht allerdings über das hinaus. Nicht Jugendliche aus der Grenzregion, sondern Jugendliche aus Staaten mit einer hohen Erwerbslosigkeitsquote wie zum Beispiel Spanien sollen angeworben werden. Ein solches Projekt wirft einige ernsthaftere Fragen auf.

Erstens: Bedarf

Besteht überhaupt ein Bedarf nach einem solchen Projekt? Diese Frage lässt sich auf verschiedene Unterfragen aufteilen:

1. Brauchen die Betriebe/Branchen die Hilfe des Bundes?

Grundsätzlich ist es jedem Betrieb, jeder Branche freigestellt, ausländische Jugendliche für eine Lehre anzuwerben. Die Personenfreizügigkeit ermöglicht dies. Es braucht also, um eine solche Idee umzusetzen, den Bund nicht unbedingt.

Gibt es Branchen und Betriebe, welche gezielt ausländische Jugendliche für eine Lehre anwerben? Warum und wie machen sie es? Welche Erfolge haben sie damit? Warum machen es andere nicht?

Wenn es einen Bedarf von Seiten von Betrieben/ Branchen gibt, dass der Bund tätig werden soll, dann sollte er dies nur subsidiär tun. Möglich wäre eine Unterstützung über den Projektfonds Art. 54/55 BBG. Die Hauptverantwortung trägt aber eine Branche. Der Bund unterstützt nur aufgrund von klar definierten Kriterien.

Welche Kriterien müssten Branchen erfüllen, damit sie vom Bund unterstützt werden?

2. Gibt es bei Branchen und Betrieben einen Bedarf nach ausländischen Lehrlingen?

Die Idee, ausländische Jugendliche für eine Lehre in der Schweiz anzuwerben, ist aus der Tatsache entstanden, dass gegenwärtig rund 7000 Lehrstellen nicht besetzt sind. Für die betroffenen Branchen bedeutet das, dass sie in Zukunft über zu wenige Fachkräfte verfügen werden, wenn der jetzige Zustand längerfristig anhält. Sie müssen daher Strategien finden, wie sie ihrem Fachkräftemangel begegnen. Die Idee, ausländische Jugendliche für eine Lehre in der Schweiz zu gewinnen, macht nur dann Sinn, wenn die Jugendlichen nach der Lehre in der Mehrzahl in der Schweiz bleiben. Ansonsten hat man dann zwar Lehrlinge ausgebildet, aber nicht den Fachkräftemangel bekämpft.

Ist man sich dessen bewusst, dass sich Ausbildungen für die Betriebe und Branchen nur lohnen, wenn die Mehrzahl der Ausgebildeten in der Schweiz bleibt?

3. Gibt es einen Bedarf auf Seiten des Auslandes, z.B. Spaniens?

Die Jugenderwerbslosigkeit in der EU, vor allem auch in südeuropäischen Ländern ist hoch[ii]. Diese Länder stehen in der Pflicht, ihre Wirtschaft besser aufzustellen und mehr und bessere Arbeitsplätze[iii] zu schaffen. Haben diese Länder, z.B. Spanien, ein Interesse an einem Projekt, in dem ihre Jugendlichen in die Schweiz gehen, um dort eine Lehre zu machen? Folgendes scheint mir klar zu sein:

  • Die Schweiz kann nicht Jugendliche in einem anderen Land offensiv bewerben, ohne dass die Regierung jenes Landes damit einverstanden ist.
  • Ein Land wie zum Beispiel Spanien wird einem solchen Projekt nur zustimmen, wenn die Ausgebildeten nach der Lehre wieder in ihr Heimatland zurückkehren.
  • Das andere Land hat nur Interesse an Ausbildungen, welche für ihre wirtschaftliche Entwicklung von Bedeutung sind.

Wie gross ist die Schnittmenge des Interesses der Schweiz und eines anderen Landes, ein solches Projekt durchzuführen?

Zweitens: Erfahrungen

Die Schweiz steht mit ihrer Idee nicht allein da. In Deutschland gibt es schon Erfahrungen damit. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat ein 140-Millionen-Euro-Programm aufgelegt, mit dem gezielt Jugendliche für eine Berufsbildung in Deutschland angeworben und finanziell gefördert werden sollen. Gemäss eines Papiers des Deutschem Gewerkschaftsbund DGB war „die Anwerbung ausländischer Jugendlicher für eine Berufsausbildung in Deutschland keine Erfolgsgeschichte: Projekte im Emsland (Anwerbung spanischer Jugendlicher) und in Brandenburg (Anwerbung polnischer Jugendlicher) müssen als gescheitert betrachtet werden. Die überwiegende Zahl der Jugendlichen hat die Ausbildung entweder nicht angetreten oder abgebrochen. So erreichten in Brandenburg lediglich fünf von 22 polnischen Jugendlichen das zweite Ausbildungsjahr. Im Emsland wurden nur sechs von 14 spanischen Bewerberinnen und Bewerbern in Ausbildung vermittelt. Ursprünglich sollten 35 spanische Jugendliche für eine Ausbildung gewonnen werden“[iv].

Was weiss man über die Erfahrungen anderer Länder mit solchen Projekten? Welches sind die Gründe für das Scheitern oder das Gelingen?

Drittens: Das schweizerische Potential ausnützen

Neben dem Blick ins Ausland lohnt sich auch ein Blick auf das inländische Potential an möglichen Personen zur Verminderung des Fachkräftemangels:

1. Erwachsene ohne berufliche Grundbildung

In der Schweiz gibt es rund 600‘000 Personen ohne berufliche Grundbildung. Davon haben mindestens 50‘000 Personen ein Potential, eine berufliche Grundbildung über eine Nachholbildung abzuschliessen. Das Projekt des SBFI „Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene“ geht den Möglichkeiten von Nachholbildungen von Erwachsenen nach und leistet so einen Beitrag

  • zur Bekämpfung des Fachkräftemangels,
  • zur Entlastung der Sozialversicherungen und
  • zur persönlichen Besserstellung von Personen ohne berufliche Grundbildung.

2. WiedereinsteigerInnen

Eine Untersuchung von Travail.Suisse zeigt, dass pro Jahr etwa 13‘000 Personen nach einem familienbedingten Ausstieg aus dem Arbeitsmarkt wieder eine Arbeit suchen. Je länger sie vom Arbeitsmarkt fern blieben, umso schwieriger haben es diese Personen, wieder eine ihren potentiellen Fähigkeiten entsprechende Arbeitsstelle zu finden. Die Unterstützungen durch die öffentliche Hand und die Sozialversicherungen fehlen weitgehend oder sind ungenügend und nehmen auf die Bedürfnisse der Zielgruppe kaum Rücksicht.

3. Ältere Arbeitnehmende

Die demografische Entwicklung bringt es mit sich, dass die älteren Arbeitnehmenden für die Wirtschaft bedeutender werden. Ihre Förderung und Weiterbildung blieb bisher aber ausserhalb politischer Überlegungen. Sollen sie aber ihre Rolle in Zukunft besser wahrnehmen können, sind Überlegungen zu einer besseren Ausnutzung ihres Potentials zu machen und die Erkenntnisse in Projekte umzusetzen.

4. In der Schweiz lebende AusländerInnen

Viele AusländerInnen in der Schweiz verfügen zwar über Ausbildungen. Ihre Diplome werden aber nicht anerkannt, so dass sie sich unter ihrem Wert im Arbeitsmarkt „verkaufen“ müssen.

Sind nicht eher die Potentiale der Schweiz besser auszunutzen als ausländische Jugendliche für Lehrstellen in der Schweiz anzuwerben?

Viertens: Ausländische Jugendliche sind eine „schwierige“ Zielgruppe

Einer der Gründe, warum in Grenzregionen die Lehrlingsausbildung von ausländischen Jugendlichen kaum Probleme bereitet, ist, dass diese Jugendlichen ihr soziales Netz nicht verlassen müssen. Sie können ihr Zuhause behalten. Das ist mit dem bundesrätlichen Projekt nicht möglich. Die Jugendlichen werden in einer wichtigen Entwicklungsphase ihres Lebens aus ihrem angestammten Umfeld herausgelöst und werden während der Adoleszenz drei bis vier Jahre ihrem familiären und kulturellen Umfeld entfremdet. Soll ein solches Konzept funktionieren, müssen viele Rahmenbedingungen erfüllt sein[vi].

Welche Rahmenbedingungen müssen in der Schweiz erfüllt sein, dass ein solches Projekt für die ausländischen Jugendliche zu einem Erfolg werden kann?

Fünftens: Berufsbildung exportieren statt Lehrlinge importieren[vii]

Statt Lehrlinge zu importieren könnte man ja auch die Berufsbildung exportieren und damit mithelfen, die Jugendarbeitslosigkeit in den betreffenden Ländern zu minimieren. So überzeugend in einem ersten Moment diese Idee erscheint, so schwierig ist ihre Umsetzung. Ein Statusbericht über die duale Ausbildung als Exportschlager zeigt, dass die Staaten, die mit der dualen Berufsbildung beglückt werden sollen, sich „schwer tun, ihre Bildungs- und Berufsbildungssysteme … zu reformieren“[viii].Widerstände sind von den Regierungen, der Administration und den Arbeitgebern trotz vorgängigen Abmachungen spürbar. Der in Deutschland (und in der Schweiz) zum Teil hochgelobten dualen Berufsbildung begegnet bei der Umsetzung viel Skepsis. Dies ist insoweit verständlich, als einerseits die Implementierung eines fremden Systems als Eingriff in die eigene Autonomie/Souveränität erlebt wird und anderseits das duale Berufsbildungssystem komplex und deshalb nur schwer verständlich und vermittelbar ist.

Wie kann die Schweiz ihr Berufsbildungssystem „verkaufen“ ohne imperialistisch zu wirken?

Sechstens: Diskussions- und Handlungsvorschläge

Die obigen Überlegungen führen uns zu folgenden Diskussions- und Handlungsvorschlägen:

  1. Es muss Klarheit herrschen über die Ziele des Projektes. Geht es die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit der Jugendlichen in den EU-Staaten oder um die Bekämpfung des Fachkräftemangels bei uns? Solange das nicht klar ist, redet man aneinander vorbei und macht Fehler bei der Entwicklung eines Projektes.
  2. Wenn es um den Fachkräftemangel bei uns geht, stehen für Travail.Suisse andere Potentiale als die Jugendliche aus der EU im Vordergrund, die ausgeschöpft werden sollen. Dabei ist zu fragen, wie das vorhandene Lehrstellenpotential in Bezug auf die anderen Potentiale eingesetzt werden kann.
  3. Wenn es um die Bekämpfung der Jugenderwerbslosigkeit in der EU geht, so geht es primär nicht darum, unser Berufsbildungssystem zu exportieren, sondern PolitikerInnen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, Jugendliche und Eltern anderer Länder auf Berufsbildung „glustig“ zu machen. Wenn dann Anfragen kommen, sollten die Verbundpartner die Ressourcen haben, darauf angemessen zu antworten. Konkret bedeutet dies, dass über Art.54/55 BBG Gelder für Projekte für Veranstaltungen mit ausländischen Partnern zur Auseinandersetzung über das duale Berufsbildungssystem vorhanden und zugänglich sein sollten.
  4. Statt Lehren für ausländische Jugendliche sollten wir in der Schweiz eher Praktika anbieten, z.B. für BerufsbildnerInnen, HR-Verantwortliche, BranchenvertreterInnen etc.
  5. Hinter allem Handeln muss die Überzeugung stehen, dass die professionelle Vermittlung von praktischen – nicht nur von theoretischen – Kompetenzen eine Volkswirtschaft stärkt. Die konkrete Ausgestaltung des professionellen Berufsbildungssystems ist dagegen nicht unwichtig, aber zweitrangig.

07.10.2013 Bruno Weber-Gobet, Leiter Bildungspolitik Travail.Suisse


[i] https://www.20min.ch/schweiz/news/story/Bundesrat-will-Junge-fuer-Lehre-in-die-Schweiz-holen-31524276

[ii] Die Jugenderwerbslosigkeit in der EU wird gegenwärtig mit 23,7% angegeben. Das bedeutet jedoch nicht, dass „fast jeder vierte Jugendliche arbeitslos wäre: Die Arbeitslosenquote misst die Zahl der Arbeitslosen in Prozent der Erwerbspersonen, doch zählen in diesem Alter viele Menschen zum Beispiel als Studenten noch gar nicht zu den Erwerbspersonen“. NZZ, Mittwoch, 2. Oktober 2013, S. 27.

[vi] Der in der Fussnote 1 erwähnte Bericht des DGB erwähnt 10 Kriterien für gute Rahmenbedingungen.

[vii] Diese Forderung stellt Rudolf Strahm in einer Kolumne vom 27.08.2013 im Tagesanzeiger auf.

[viii] Hermann Nehls, Thomas Giessler, Matthias Anbuhl, Duale Ausbildung als „Exportschlager“?, Statusbericht  zu Anspruch und Wirklichkeit der europäischen Zusammenarbeit in der beruflichen Grundbildung und der Aktivitäten der Bundesregierung, Berlin, 09. September 2013, S. 6.

 

 

Neue Zeit – neue Herausforderungen

Am 1. Januar 2004 trat das neue Berufsbildungsgesetz (BBG) in Kraft. Als besondere Neuerung verfügt das BBG über einen Projektfonds. Mit seiner Hilfe können wichtige und innovative Berufsbildungsprojekte mitfinanziert werden. Für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, ist dieser Projektfonds ein grundlegendes Element für ein entwicklungsfähiges Berufsbildungssystem. Die Kriterienliste für die Bewilligung von Projekten muss deshalb auch regelmässig den aktuellen Bedürfnissen angepasst werden.

Artikel 54 und 55 des neuen Berufsbildungsgesetzes[i] sind zwei der Garanten für ein innovatives Berufsbildungssystem. Auf ihrer Grundlage können Berufsbildungsprojekte von Kantonen, Organisationen der Arbeitswelt oder anderen Akteuren der Berufsbildung mitfinanziert werden. Jährlich stehen diesem Projektfonds 10% der Berufsbildungsausgaben des Bundes zur Verfügung. Eine Legion von Lehrstellenprojekten fand in diesem Projektfonds ihre finanzielle Basis. Ausbildungsverbünde konnten damit finanziert, der Aufbau des Case Management angestossen, Berufsbildungsverordnungen aktualisiert und Berufsschauen durchgeführt werden, um nur einige der Projekte zu nennen. Der Fonds übernimmt normalerweise 60% der Projektkosten, so dass die Träger selber 40% Eigenleistungen einbringen müssen. Travail.Suisse hat aktuell drei Projekte am Laufen, die durch Fondsgelder angestossen wurden: Ein äusserst erfolgreiches Theaterprojekt für Berufsfachschulen, das sich mit Fragen der Integration verschiedener Nationalitäten im Lehrlingsalltag beschäftigt[ii]; zweitens das Projekt „Zukunft statt Herkunft“, das Instrumente für eine faire Lehrlingsselektion bereitstellt[iii] und drittens das Projekt „Wiedereinstieg“, das sich mit Handlungsfeldern und möglichen Massnahmen im Bereich der Bildung und Arbeitsmarktintegration von Wiedereinsteigenden auseinandersetzt[iv].

Der Kontext des Berufsbildungsgesetzes 2004: Lehrstellenmangel

Als das neue Berufsbildungsgesetz im Jahre 2002 ausgearbeitet und 2004 in Kraft gesetzt wurde, herrschte Lehrstellenmangel. Die Berufsbildungspolitik musste sich vor allem mit der Arbeitsmarktintegration von Jugendlichen im eigenen Land auseinandersetzen. Der Blick auf die Erwachsenen in der Berufsbildung wie auch der Blick über die eigenen nationalen Grenzen hinaus war zu dieser Zeit kaum möglich. Entsprechend ist auch das Berufsbildungsgesetz ausgestaltet. Für den Projektfonds hat das negative Auswirkungen. Er kann verschiedene innovative Projekte nicht finanzieren, weil die gesetzlichen Grundlagen fehlen. Das ist natürlich für einen Innovationsfonds, der heute nicht die Probleme von 2004, sondern auch diejenigen von 2013ff. lösen sollte, eine kleine Katastrophe.

Neue Fragestellungen 2013

Situationen ändern sich, auch in der Berufsbildung. Aus dem Lehrstellenmangel ist ein zunehmender Fachkräftemangel geworden. Zudem ist die internationale Diskussion um die Berufsbildung in Fahrt gekommen, einerseits durch die Personenfreizügigkeit, die eine Vergleichbarkeit der Ausbildungen nötig macht, andererseits durch die hohe Jugenderwerbslosigkeit in verschiedenen Ländern Europas, die den Mangel der (rein) akademischen Bildungssysteme aufzeigt und zu einer Neubewertung der (dualen) Berufsbildung führt[v]. Innovative Projekte im Umfeld des Fachkräftemangels wie auch der internationalen Diskussionen sollten deshalb mitfinanziert werden können. Dazu sind Gesetzesänderungen nötig.

Förderung der Berufsbildung für Erwachsene

Eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt setzt heute minimal einen Abschluss auf Sekundarstufe II voraus. In der Schweiz verfügen rund 600‘000 Personen zwischen 25 und 65 Jahren über keinen solchen. Angesichts des drohenden Fachkräftemangels ist es politisch angesagt, dieses Potential optimal auszunützen. Bildungspolitisch sind die Instrumente für die Berufsbildung für Erwachsene geschaffen: Abschlussprüfung für Erwachsene, Validierung von Bildungsleistungen, verkürzte Lehre und berufliche Grundbildung[vi]. Was hingegen fehlt, ist die gesetzliche Grundlage für die Förderung der Berufsbildung für Erwachsene. Diese Basis ist zu erstellen, und zwar nach Travail.Suisse im Artikel 12 des BBG. In seiner gegenwärtigen Fassung verpflichtet er die Kantone, geeignete Massnahmen zu ergreifen, die Personen mit individuellen Bildungsdefiziten am Ende der obligatorischen Schulzeit auf die berufliche Grundbildung vorbereiten. Angesichts der sich verändernden Situation (aus dem Lehrstellenmangel ist ein Fachkräftemangel geworden) ist dieser Gesetzestext zu ergänzen. Neu müssen von diesem Artikel auch Erwachsene ohne Berufsausbildung erfasst werden. Artikel 12 könnte dann neu folgendermassen lauten:

«Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung und die berufliche Nachholbildung :
Die Kantone ergreifen geeignete Massnahmen,
1 die Personen mit individuellen Bildungsdefiziten am Ende der obligatorischen Schulzeit auf die berufliche Grundbildung vorbereiten;
2 (neu) die erwachsenen Personen ohne berufliche Grundbildung die Möglichkeit schaffen, über die anderen Qualifikationsverfahren (Nachholbildung) einen Abschluss der beruflichen Grundbildung zu erlangen.»

Eine solche Gesetzesänderung ist nötig, damit die Förderung der beruflichen Bildung für Erwachsene auch in das Kapitel 8 des Berufsbildungsgesetzes (Beteiligung des Bundes an den Kosten der Berufsbildung) und dort insbesondere in die Artikel 53 (Pauschalbeiträge an die Kantone) und Artikel 55 (Beiträge an besondere Leistungen im öffentlichen Interesse) aufgenommen werden kann. Nur so kann die notwendige Finanzierungssicherheit geschaffen werden.

Massnahmen zugunsten von älteren Arbeitnehmenden

In der Bildungsgesetzgebung fehlen bisher die älteren Arbeitnehmenden. Weder im Berufsbildungsgesetz noch im Weiterbildungsgesetz, das gegenwärtig im Parlament diskutiert wird, werden sie erwähnt. Sie kommen als spezielle Zielgruppe von Bildung und Weiterbildung in der Gesetzgebung nicht vor. Entsprechend fehlen heute auch Bildungsprojekte, welche die Zielgruppe „ältere Arbeitnehmende“ im Fokus haben. Dabei ist der Arbeitsmarkt angesichts der demografischen Entwicklung immer mehr auf gut qualifizierte ältere Arbeitnehmende angewiesen. Die Bildungspolitik ist deshalb gefordert, mit ihren Instrumenten die Arbeitsmarktfähigkeit der älteren Arbeitnehmenden zu stärken. Travail.Suisse schlägt vor, dass der Artikel 32 BBG den neuen Herausforderungen angepasst wird:

„Art. 32 Massnahmen des Bundes
1 Der Bund fördert die berufsorientierte Weiterbildung.
2 Er unterstützt insbesondere Angebote, die darauf ausgerichtet sind:
a.     Personen bei Strukturveränderungen in der Berufswelt den Verbleib im Erwerbsleben zu ermöglichen;
b.     Personen, die ihre Berufstätigkeit vorübergehend eingeschränkt oder aufgegeben haben, den Wiedereinstieg zu ermöglichen,
c.     (neu) durch geeignete Massnahmen die Arbeitsmarktfähigkeit der älteren Arbeitnehmenden zu erhalten und zu verbessern.“

Förderung von internationalen Projekten

Die Berufsbildung der Schweiz ist zwar erfolgreich. Ihre Spezialitäten sind aber im internationalen Umfeld noch viel zu wenig bekannt und müssen daher noch bewusster verkauft werden.  Das trifft insbesondere auch auf die höhere Berufsbildung zu. Das neue Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat hier eine wichtige Aufgabe zu erfüllen. Travail.Suisse wird die Arbeit des Staatssekretariates auch daran messen, ob es ihm gelingt, die Berufsbildung im europäischen und internationalen Kontext besser zu „verkaufen“,  das heisst, besser zu positionieren und so Schritt für Schritt eine gleichwertige Anerkennung der berufsbezogenen mit den allgemeinbildenden Bildungswegen auch auf internationaler Ebenen zu erreichen. Aus Sicht von Travail.Suisse wäre es klug, wenn das Staatssekretariat die Verbundpartner in den Verkauf der Berufsbildung vermehrt einbeziehen würde. Eine Möglichkeit wäre, den Artikel 55.3 des Berufsbildungsgesetzes dafür einzusetzen[vii] und vom Bundesrat zu erlangen, dass spezifische und innovative Projekte der Verbundpartner zum „Verkauf“ der Berufsbildung auf internationaler Bühne in Zukunft über die Artikel 54 und 55 finanziert werden können. Gegenwärtig fehlt dem Berufsbildungsgesetz die Dimension einer Verantwortung der Verbundpartner für die internationale Positionierung der Berufsbildung. Es ist daraufhin zu arbeiten, dass dieses Anliegen auf eine geschickte Art in eine Revision des Berufsbildungsgesetzes eingebracht wird.

Arbeitssicherheit – Knowhow-Sicherung in der Berufsbildung

Unfallverhütung ist Aufgabe der Arbeitgeber. Das gilt auch in Bezug auf die Lehrlinge. Diese Gruppe ist allerdings überdurchschnittlich in Arbeitsunfälle verwickelt[viii]. Zudem ist es die Aufgabe des SBFI, jene Ausnahmen zu bewilligen, die Jugendlichen erlauben, gefährliche Arbeiten während der Lehre zu verrichten[ix]. Die Berufsbildung hat daher eine doppelte Motivation, das Thema Arbeitssicherheit in ihrem Umfeld besser zu bearbeiten, z.B. über innovative Projekte. Es ist ernsthaft die Frage zu stellen, wie in Zukunft das Thema „Arbeitssicherheit“ in der Berufsbildung bearbeitet werden soll. Dies insbesondere auch deshalb, weil Forderungen auf dem Tisch liegen, die Altersgrenze für gefährliche Arbeiten von 16 Jahren auf 15 Jahre zu senken.

Bruno Weber-Gobet, Leiter Bildungspolitik Travail.Suisse, 23.09.2013

[iv] A. Zihler, V. Borioli Sandoz, Die Rückkehr ins Berufsleben erfolgreich meistern, Bern, Februar 2013.

[vii] BBG Art. 55.3:  Der Bundesrat kann weitere Leistungen im öffentlichen Interesse festlegen, für die Beiträge gewährt werden können

[ix] Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5: Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)2 kann mit Zustimmung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) für Jugendliche ab 16 Jahren insbesondere in den Bildungsverordnungen Ausnahmen vorsehen, sofern dies für das Erreichen der Ziele der beruflichen Grundbildung oder von behördlich anerkannten Kursen unentbehrlich ist. Es legt die notwendigen Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes fest.