Schlagwort-Archive: Höhere Fachschulen

Ständerat sagt Ja zur Stärkung der Höheren Fachschulen

Die Bildungsgänge der Höheren Fachschulen sind arbeitsmarktnahe Ausbildungen auf Tertiärstufe. An diesem Grundsatz soll nicht gerüttelt werden. Aber Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, ist der Meinung, dass sie endlich einen Bezeichnungsschutz erhalten sollen.

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Berufsbildung 2030 – Vernehmlassung

Sehr geehrte Damen und Herren

Gerne nehmen wir Stellung zur „Berufsbildung 2030 – Vision und strategische Leitlinien“. Travail.Suisse war im gesamten Prozess der Erarbeitung mit dabei; und wir haben die Prozessführung als positiv erlebt. Für die Zukunft wichtige Themen kamen auf den Tisch und wurden verbundpartnerschaftlich diskutiert. Travail.Suisse kann daher im Grundsatz diese strategischen Leitlinien mittragen.

Allerdings: ….

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Travail.Suisse weist die MiVO-HF zur Überarbeitung zurück

Sehr geehrte Damen und Herren
Wir nehmen gerne die Möglichkeit wahr, zur totalrevidierten MiVo-HF Stellung zu nehmen. Wir weisen hier schon darauf hin, dass Travail.Suisse den Entwurf zur Überarbeitung zurückweist. Zwar können wir weitestgehend den Zielen der Totalrevision zustimmen. Mit den Vorschlägen, wie diese Ziele erreicht werden sollen, sind wir allerdings nicht einverstanden. Nach unserer Überzeugung führt die neue MiVo-HF mit ihren Vorschlägen und ihrer Ausgestaltung zu einer Schwächung statt zu einer Stärkung der Höheren Fachschulen. Dabei sollte mit der neuen MiVo-HF gerade die Chance gepackt werden, den Prozess zur Stärkung der Höheren Fachschulen weiterzuführen.

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Eine neue Verordnung schwächt die Höheren Fachschulen

Gegenwärtig läuft die Vernehmlassung zur Verordnung über die Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF). Sie dauert noch bis zum 31. März 2017. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, warnt vor einer Schwächung des Bildungsbereichs der Höheren Fachschulen. Der Verordnungsentwurf in seiner jetzigen Form ist abzulehnen.

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Die Höheren Fachschulen müssen als Institution anerkannt werden!

Im heutigen Anerkennungsverfahren nach Mindestverordnung Höhere Fachschulen MiVo-HF werden nur die Studiengänge, nicht aber die Höhere Fachschule anerkannt. Das hat zur Folge, dass der Name „Höhere Fachschule“ nicht geschützt ist. Das ist eine der Schwächen des HF-Systems und erschwert die Positionierung national und international der Höheren Fachschulen.

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Herausforderung Berufsbildung (II)

Wohin soll sich die Berufsbildung entwickeln? Welches sind die relevanten Fragen, auf welche die Berufsbildung Antworten finden muss? Im letzten Mediendienst vom 6. Juni 2016 von Travail.Suisse, dem unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, wurden fünf Themenfelder skizziert, die im Rahmen der Vision Berufsbildung 2030 diskutiert werden müssen (https://bit.ly/1XniJ7O). Heute soll diese Liste mit weiteren fünf Fragestellungen ergänzt werden.

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Verbesserte Zusammenarbeit zwischen Hochschulbildung und Berufsbildung

Aufs Ganze gesehen verfügt die Schweiz heute über ein effizientes und gut funktionierendes Bildungssystem. Insbesondere der gute Mix von allgemeinbildenden und berufsbezogenen Bildungswegen macht eines seiner Stärken aus. In den letzten Jahren hat sich zudem die Kommunikation und die Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Bildungswelten markant verbessert. Nach Meinung von Travail.Suisse ist es von Vorteil, wenn die eingeschlagene Richtung konsequent weiterverfolgt wird.

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Englische Titelbezeichnungen für Abschlüsse der Berufsbildung

Travail.Suisse steht  grundsätzlich dem Vorschlag des SBFI  in Bezug auf die englischen Titelbezeichnungen für Abschlüsse der Berufsbildung positiv gegenüber.  Wir unterstützen eine konsequente Weiterarbeit mit dem vorgesehenen Titelbaukasten. Folgende Bemerkungen möchten wir noch gerne anbringen:

• Die Berufsbildung, insbesondere auch die Höhere Berufsbildung als Teil der Berufsbildung verdient es, dass sie im Bildungssystem besser positioniert ist und erkennbarer wird. Dazu gehört einerseits der Titel, aber andererseits auch die Einordung in den Nationalen und Europäischen Qualifikationsrahmen wie auch die Darstellung in der Zeugniserläuterung oder dem Zeugniszusatz. Wichtig ist, dass das Gesamtpaket stimmt und es – dank dem Gesamtpaket – zu einer positiven und ehrlichen Darstellung der Berufsbildung kommt.

• Was die Höhere Berufsbildung betrifft, so ist unbedingt daran festzuhalten, dass der Begriff „Higher Education“ in der Titelsystematik erhalten bleibt. Er verortet die Höhere Berufsbildung zu Recht in den Tertiärbereich, ohne sich – wie es der Titel „professional Bachelor“ macht – an das Bologna-System anzulehnen. In Zukunft wird es immer wichtiger werden, den Selbststand und den eigenen Wert der Berufsbildung gegenüber dem akademischen Weg zu betonen.

• Im Hinblick auf die Höheren Fachschulen ist daraufhin zu arbeiten, dass auch ihre Abschlüsse in Englisch das Beiwort „federal“ führen können. Dies im Interesse der Gleichbehandlung aller Abschlüsse der Berufsbildung, eines einheitlicheren Auftritts, insbesondere, was das Logo betrifft, und einer besseren Positionierung durch einen eidgenössischen Abschluss.

• Travail.Suisse fordert das SBFI auf, bei der Implementierung der Titelsystematik auf eine einheitliche Umsetzung zu achten. Also keine Ausnahmen zuzulassen. Das System gewinnt an Stärke, wenn es sowohl gesamthaft wie innerhalb einer Branche auf Einheitlichkeit setzt.

• Mit der Annahme der Titelsystematik ist allerdings nur ein Teil der Arbeit geleistet. Alle Branchen müssen die „richtigen“ englischen Berufsbezeichnungen für ihre Abschlüsse finden. Travail.Suisse unterstützt den Willen des Bundes, den Branchen bei der Evaluation der „richtigen“ englischen Berufsbezeichnung Hilfe anzubieten.

• Travail.Suisse würde es begrüssen, wenn der Bund die Umsetzung der Titelsystematik mit einer Informationsoffensive im In- und Ausland begleiten würde.

 

Die Hochschulweiterbildung steht in der Pflicht

Eine Aufgabe der Hochschulen ist es, Weiterbildungen anzubieten. Ich bin überzeugt, dass die Weiterbildung mit dem „Lebenslangen Lernen“ zusätzlich an Bedeutung gewinnen wird. Doch die Hochschulweiterbildung muss sich bewegen: Sowohl das neue Weiterbildungsgesetz (WeBiG) wie auch das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) nehmen sie in die Pflicht.

Der Hochschulrat als Teil der Schweizerischen Hochschulkonferenz hat die Aufgabe, „Weiterbildung in Form von einheitlichen Rahmenvorschriften“ zu regeln (HFKG Art. 12) und die Grundsätze des Weiterbildungsgesetzes (WeBiG Art. 5-9) umzusetzen (vgl. WeBiG Art. 2.2).

Diese ‚einheitlichen Rahmenvorschriften‘ werden über folgende Punkte Auskunft geben müssen:
• über die Weiterbildungsformate (MAS, CAS, DAS etc.),
• über die Zulassung zur Hochschulweiterbildung,
• über die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung,
• über die Anrechenbarkeit von Bildungsleistungen
• darüber, wie Wettbewerbsverzerrungen in der Weiterbildung vermieden werden können.

Während einige Rahmenvorschriften einfacher umzusetzen sind, sind andere Punkte regelrechte Knacknüsse: Die Zulassungsbedingungen beispielsweise werden eine erste Knacknuss bilden, denn die heutigen Regelungen der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten CRUS sind noch zu unscharf, um wirklich als Kriterien dienen zu können. Konkreter sind die Empfehlungen der Konferenz der Fachhochschulen KFH. Ihnen fehlen  allerdings Überlegungen zur Zulassung von Personen aus der Höheren Berufsbildung (Tertiär-B-Bereich). Eine zweite Knacknuss bildet die vorgesehene Aufnahme der Hochschulweiterbildung in die Akkreditierungsrichtlinien. Damit wäre zwar ein wichtiger Schritt für Qualitätssicherung und -entwicklung getan, doch jede Hochschule wird dann die geplanten Rahmenvorschriften in ihre Qualitätssicherungsstrategie bzgl. Weiterbildungsbereich implementieren müssen.

Viel zu reden geben werden auch die Regelungen zum Verbot von Wettbewerbsverzerrungen. Dabei geht es bei diesem Thema nicht nur um Wettbewerbsverzerrungen zwischen Weiterbildungen der öffentlichen Hochschulen und Weiterbildungen der privaten Anbieter, sondern auch um Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Anbietern der Höheren Berufsbildung. Im Artikel 3i HFKG heisst es:
„Der Bund verfolgt im Rahmen der Zusammenarbeit im Hochschulbereich insbesondere die folgen-den Ziele: (…) i. Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen bei Dienstleistungen und Angeboten im Weiterbildungsbereich von Institutionen des Hochschulbereichs gegenüber Anbietern der höhe-ren Berufsbildung.“
Die Botschaft zum HFKG weist dabei in diesem Zusammenhang auf das „Verbot der Subventionierung der Weiterbildungen im Hochschulbereich oder das Verbot, ähnlich lautende Titel oder Angebotsbezeichnungen wie in der höheren Berufsbildung anzubieten“, hin. Aus meiner Sicht  ist es sinnvoll, dass die Weiterbildungsverantwortlichen der Hochschulen bezüglich Artikel 3i HFKG das Gespräch mit den Vertretungen der Höheren Berufsbildung suchen. Solche Gespräche sind hilfreich für eine bessere Problemerfassung wie auch für eine konstruktive Problemlösung.

 

Kurzansprache zur Verabschiedung von Hanspeter Ruggli als Präsident der Konferenz der höheren Fachschulen

Lieber Hanspeter, liebe Anwesende

Es freut mich sehr, dass ich zu der Verabschiedung von dir, Hanspeter, ein paar Worte sagen darf.
Ich werde dabei aus politischer Sicht die Sache angehen.
Und das hat seinen guten Grund: Die Konferenz HF ist ja vor allem eine politische Organisation.
Sie hat die Aufgabe, die Interessen der Höheren Fachschulen auf nationaler Ebene in der Politik zu vertreten, das heisst dort anwesend zu sein, wo politische Entscheidungen vorbereitet, getroffen oder umgesetzt werden.

Ich habe dich zu einer Zeit kennengelernt, als die Höheren Fachschulen auf dem politischen Parkett kaum präsent waren und darum auch übersehen oder sogar übergangen wurden.
Das hat dich geärgert und dich zum Handeln bewegt.
Du warst damals Präsident der SDKTS, der Schweizerischen Direktorenkonferenz der Technikerschulen.
Du merktest: Es muss etwas geändert werden!

Doch wie macht man das?

Drei Dinge braucht der Politiker.
Erstens ein starker Wille, der starke Wille, etwas zu bewegen.
Zweitens Wissen, das Wissen, wie man politisch etwas verändert.
Drittens die Fähigkeit, soziale Netze zu knüpfen.

Den Willen hast du besessen.
Du wolltest dir nicht mehr alles bieten lassen.
Dieser Wille hat dich sogar zu einem offiziellen Gespräch mit Bundesrat Deiss geführt.

Das politische Wissen hast du dir angeeignet.
Als Person aus dem Bildungsbereich wusstest du: Man kann nicht immer alles selber wissen.
Manchmal ist es gut, eine Weiterbildung zu besuchen und sich neue Kompetenzen anzueignen.
So hast du mit deinem Vorstand von der SDKTS zusammen einen Workshop zum Thema „Wie funktioniert die Schweizer Politik?“ besucht und dich in die Kunst der Politik einführen lassen.

Was den dritten Punkt betrifft, die Fähigkeit, soziale Netze zu knüpfen, so gehört diese Fähigkeit zu deinen grossen Stärken.
Da musstest du nichts mehr lernen.
In diesem Bereich können wir von dir lernen.

Nun konnte es also losgehen:

Du wusstest: Man braucht Mitglieder. Also hast du angefangen, die anderen HF-Bereiche für deine Ideen zu gewinnen. Und wie wir wissen mit grossem Erfolg.

Du wusstest: Man braucht Geld. Du hast es geschafft, Projektgelder für den Aufbau der Konferenz vom damaligen BBT zu erhalten.
Und du hast es auch jedes Mal in der Delegiertenversammlung hingekriegt, die notwendige Erhöhung der Mitgliederbeiträge zu erhalten.

Du wusstest: Man braucht Positionen. Du hast die richtigen Leute eingesetzt, ein Grundlagenpapier zu erarbeiten.
Denn ohne Positionen geht in der Politik gar nichts.
Es nützt nichts, sich Zugang zur Politik zu beschaffen, wenn man keine Anliegen hat.

Du wusstest: Man braucht ein Beziehungsnetz. Also hast du die wichtigen Leute und Organisationen besucht und ihnen die Anliegen der Höheren Fachschulen nähergebracht.

Du wusstest: Man braucht Mitstreiter, ein Team von Leuten, die mitdenken, mittun, Ideen einbringen, Aufgaben übernehmen, kritisieren, warnen, motivieren etc.
Und ein solches Team hattest du in den letzten Jahren, angefangen bei der Generalsekretärin und dem Direktionskomitee.

Durch all diese Arbeit ist eine Organisation entstanden, die heute anerkannt ist, die man nach ihrer Meinung fragt, die Einsitz in Kommissionen und Arbeitsgruppen hat und fähig ist, eigenständige und beachtete Positionen einzubringen.

Dafür kann ich dir nur gratulieren und meine Bewunderung aussprechen.

Nun trittst du als Präsident zurück.
Die Arbeit für deine Nachfolgerin wird nicht ausgehen. Obwohl die Höhere Berufsbildung zu einem prioritären Thema der Bildungspolitik geworden ist, ist noch nicht alles im Lot.
Man muss dranbleiben und Durchhaltewillen zeigen.

Du hast die Latte für deine Nachfolgerin hoch gelegt. Das ist gut so.
Denn die Höheren Fachschulen verdienen es, dass sie eine starke Interessenvertretung haben.

Ich danke dir – im Namen aller – für dein Engagement, gratuliere dir für deine Erfolge, wünsche dir noch viele gute Jahre und ganz persönlich danke ich dir für die vielen guten Gespräche, die wir miteinander führen konnten.
Alles Gute!

Bruno Weber-Gobet, 05.06.2014